Hintergrund

Nicht der Mensch ist behindert, sondern er wird behindert: Durch Barrieren in der Umwelt bzw. durch eine Gestaltung der Umwelt, die sich nur an einer „Norm“ orientiert. Kinder werden durch die Methode dafür sensibilisiert, dass auch Menschen mit Behinderung ungehindert unterwegs sein könn(t)en, wenn bei der Gestaltung der Umwelt an ihre Bedürfnisse gedacht wird.

Ziel

Für Barrieren in bzw. barrierefreie Gestaltung der Umwelt sensibilisieren.

Ablauf

Was brauchen blinde, gehörlose oder rollstuhlnutzende Menschen, um genauso unterwegs zu sein, wie alle anderen? Gemeinsam zusammentragen: Aufzüge, breite Türen, große Toiletten mit Haltegriff, Beschriftungen in Brailleschrift und Ansagen (in Aufzügen, PNV), abgesenkte Bordsteine, Markierungen für Blindenstöcke an Straßenübergängen, Farbmarkierungen z. B. an Treppen. Im Internet nach Bildern suchen und zeigen.

Teams bilden: Jedes Team erforscht eine andere Route, die sie ablaufen. Aufgabe: Auf bauliche Barrierefreiheit achten, mit Stift und Zettel notieren und Beweisfotos mit Smartphone machen. Welches Team findet die meisten Barrieren?

Abschlusspräsentation der Fotos und Diskussion: Ist es möglich, sich auf dieser Route als Rollstuhlnutzender oder blinder Mensch zu bewegen?

Erweiterung

Die Methode kann durch den Einsatz der Actionbound-App (iOS, Android, kostenfrei) ergänzt werden: Das ist eine App für Multimedia-Guides, interaktive Schnitzeljagden und Handy-Rallyes, auf der man Orte hinsichtlich ihrer (Nicht-)Barrierefreiheit markieren kann.

Für ältere Kinder kann die Barrieren-Schnitzeljagd um das Thema „digitale Barrieren“ erweitert werden.

Inklusiv gedacht

Teilnehmende mit Behinderung sind hier die idealen “Testpersonen”, da durch fehlende Rampen, Aufzüge, abgesenkte Bordsteine… die Barrieren-Schnitzeljagd ganz schnell “Game Over” sein kann.

Vorbereitung

  • Alter: 10 – 12
  • Teilnehmende: 10 +
  • Zeit: 60 – 90 Minuten
  • Material: Smartphone, Stift und Zettel, Actionbound-App (iOS, Android, kostenfrei)

§ 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 9 – Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowiezu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird. 

Du möchtest außerhalb einer Gruppe die Schnitzeljagd beginnen? Du erhältst nach deiner kostenlosen Anmeldung einen QR-Code per Post. Durch Scannen des QR-Codes mit der Actionbound-App kann deine »UNgehindert unterwegs« – Barrieren Schnitzeljagd in Leipzig zu einem von dir gewählten Zeitpunkt gestartet werden.

Neugierig?

Du hast noch Fragen oder möchtest direkt helfen und mitmachen? Dann melde dich gleich bei uns und freue dich auf eine spannende Barrieren-Schnitzeljagd!